Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 1
Name, Sitz, Bezirk und Gliederung der IKK WL

(1) Die IKK führt den Namen

Innungskrankenkasse Westfalen-Lippe

- Kurzform: IKK Westfalen-Lippe (IKK WL)

und hat ihren Sitz in Dortmund.

(2) Der Bezirk der IKK erstreckt sich auf die Bezirke der Innungen in Anhang 1 der Satzung, der Bestandteil dieser Satzung ist.

(3) Der Bereich der IKK WL erstreckt sich nach § 173 Abs. 2 in Verbindung mit § 143 Abs. 1 SGB V auf die Regionen

Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen) und Niedersachsen

(4) Die IKK WL errichtet Bezirks- und Regionaldirektionen nach näherer Maßgabe dieser Satzung.

2. Abschnitt: Versicherter Personenkreis

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.