Historische SGV. NRW.
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§ 1
Name, Sitz, Bezirk und Gliederung der IKK WL
(1) Die IKK führt den Namen
Innungskrankenkasse Westfalen-Lippe
- Kurzform: IKK Westfalen-Lippe (IKK WL)
und hat ihren Sitz in Dortmund.
(2) Der Bezirk der IKK erstreckt sich auf die Bezirke der Innungen in Anhang 1 der Satzung, der Bestandteil dieser Satzung ist.
(3) Der Bereich der IKK WL erstreckt sich nach § 173 Abs. 2 in Verbindung mit § 143 Abs. 1 SGB V auf die Regionen
Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen) und Niedersachsen
(4) Die IKK WL errichtet Bezirks- und Regionaldirektionen nach näherer Maßgabe dieser Satzung.
2. Abschnitt: Versicherter Personenkreis
GV. NRW. 2001 S. 108. Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt. |