Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 3
Leistungen der primären Prävention

Die IKK WL übernimmt im Rahmen des § 20 Abs. 1 SGB V in den Handlungsfeldern

1. Bewegungsgewohnheiten

2. Ernährung

3. Entspannung/Stressregulation

4. Genuss- und Suchtmittelkonsum

Leistungen zur primären Prävention.

Art, Umfang und Qualitätskriterien der Leistungen (Bedarf, Wirksamkeit, Zielgruppe, Zugangswege, Ziel, Inhalt, Methodik und Anbieterqualifikation) richten sich nach den "Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" (Leitfaden) in der jeweils geltenden Fassung.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.