Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 4
Schutzimpfungen

Die IKK WL übernimmt zur Verhütung von Krankheiten Schutzimpfungen, soweit nicht andere Kostenträger zuständig sind, mit Ausnahme von solchen aus Anlass eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalts.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.