Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 6
Vorsorgeleistungen für Mütter, Müttergenesungsmaßnahmen

(1) Die IKK WL übernimmt bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Vorsorgeleistung oder Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung die vereinbarten Tagessätze.

(2) Wird die Leistung als Mutter-Kind-Maßnahme durchgeführt, gilt Absatz 1 für das Kind entsprechend.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.