Historische SGV. NRW.

34 / 46

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 34
Aufgaben der Regionaldirektion

(1) Die Regionaldirektionen nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben der IKK WL in ihrem Gebiet wahr. Es sind dies insbesondere

1. die Betreuung der Versicherten und Betriebe

2. die Kontaktpflege zur Unterstützung der Organisationen der Sozialpartner im Bereich der Regionaldirektionen

3. die Gewährung der Leistungen

4. der Beitragseinzug

5. die Gewinnung von Mitgliedern

6. die regionale Öffentlichkeitsarbeit

7. die regionale Gesundheitsförderung

Die Regionaldirektionen setzen die unternehmenspolitischen Vorgaben und Ziele der IKK WL in ihrem Bereich um.

(2) Die notwendigen Personalmaßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben sollen die Regionaldirektionen verantwortlich vornehmen. Dabei dürfen die zu verwaltenden Budgets nach § 41 der Satzung nicht überschritten werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.