Historische SGV. NRW.
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§ 44
Ausgleichsverfahren nach dem Zweiten Abschnitt des
Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG)
Das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 bis 18 LFZG richtet sich nach den näheren Bestimmungen des Anhangs 3 dieser Satzung.
8. Abschnitt: Bekanntmachungen
GV. NRW. 2001 S. 108. Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt. |