Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 44
Ausgleichsverfahren nach dem Zweiten Abschnitt des
Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG)

Das Ausgleichsverfahren nach den §§ 10 bis 18 LFZG richtet sich nach den näheren Bestimmungen des Anhangs 3 dieser Satzung.

8. Abschnitt: Bekanntmachungen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.