Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 45
Bekanntmachungen

(1) Die Satzung, Satzungsänderungen und sonstiges autonomes Recht der IKK WL sind in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung sowie in den Bezirks- und Regionaldirektionen der IKK WL eine Woche öffentlich auszuhängen. Auf dem Aushang sind der Tag des Anheftens, die Aushangfrist und der Tag der Abnahme zu vermerken.

(2) Bekanntmachungen werden unabhängig davon durch Hinweise in der Mitgliederzeitschrift und im Internet veröffentlicht.

9. Abschnitt: Übergangsbestimmungen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.