Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 47
Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.

(2) Leistungsansprüche gegenüber den an der Vereinigung beteiligten Innungskrankenkassen, die in dieser Satzung nicht vorgesehen sind, bleiben erhalten

a) für laufende Leistungen, die vor dem Zeitpunkt der Vereinigung begonnen haben,

b) für Leistungen, die vor dem Zeitpunkt der Vereinigung schriftlich zugesagt worden sind.

(3) Die Satzungen der an der Fusion beteiligten Innungskrankenkassen verlieren am 31. Dezember 2001 ihre Gültigkeit.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 108.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.