Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 1
Name, Sitz, Bezirk und Gliederung

(1) Die Pflegekasse bei der IKK Westfalen-Lippe führt den Namen

IKK-Pflegekasse Westfalen-Lippe (nachfolgend: Pflegekasse)

- Kurzform: IKK-Pflegekasse WL -

und hat ihren Sitz in Dortmund.

(2) Der Bezirk der Pflegekasse richtet sich nach dem Bezirk der IKK WL nach der jeweiligen Satzung.

(3) Die Aufgaben der Pflegekasse werden auch durch die Bezirks- und Regionaldirektionen der IKK WL nach näherer Maßgabe dieser Satzung wahrgenommen.

(4) Die Pflegekasse ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

II. Verfassung

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 153.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.