Historische SGV. NRW.
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§ 6
Bezirksbeirat
(1) Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der Pflegekasse sind die Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der IKK WL (§ 31 Abs. 4 SGB IV).
(2) Die Vorsitzenden der Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der IKK WL sind Vorsitzende der Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der Pflegekasse.
GV. NRW. 2001 S. 153. Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt. |