Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 6
Bezirksbeirat

(1) Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der Pflegekasse sind die Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der IKK WL (§ 31 Abs. 4 SGB IV).

(2) Die Vorsitzenden der Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der IKK WL sind Vorsitzende der Bezirksbeiräte der Bezirksdirektionen der Pflegekasse.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 153.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.