Historische SGV. NRW.

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Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.

 

§ 24
Inkrafttreten

(1) Die Satzung der IKK-Pflegekasse Westfalen-Lippe tritt am 01.01.2002 in Kraft.

(2) Leistungsansprüche gegenüber den an der Vereinigung beteiligten Innungskrankenkassen, die in dieser Satzung nicht vorgesehen sind, bleiben erhalten

a) für laufende Leistungen, die vor dem Zeitpunkt der Vereinigung begonnen haben,

b) für Leistungen, die vor dem Zeitpunkt der Vereinigung schriftlich zugesagt worden sind.

(3) Die Satzungen der an der Fusion beteiligten Pflegekassen verlieren am 31. Dezember 2001 ihre Gültigkeit.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 153.

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2003 durch Übergang der Aufsichtstätigkeit auf das Bundesversicherungsamt.