Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
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§ 6
Übergang der Anteile an der Westdeutschen Landesbank Girozentrale
auf die Landesbank Nordrhein-Westfalen
1Mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gehen die Anteile der Gewährträger an der Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die Landesbank Nordrhein-Westfalen über. 2Der Gegenwert der Einlagen wird den Rücklagen zugeführt.
In Kraft getreten am 1. August 2002 (GV. NRW. 2002 S. 284). |