Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 5
Aufgaben der Flussgebietsgemeinschaft Ems

Aufgabe der Flussgebietsgemeinschaft Ems ist es, die Koordinierung der Bewirtschaftung in der FGE Ems (d) zu regeln und die erforderlichen Abstimmungen zu treffen, um die in den wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder festgelegten Bewirtschaftungsziele für das Flusseinzugsgebiet Ems zu erreichen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

1. erforderliche flussgebietsspezifische Ergänzungen zu den Vorgaben, die europa- und bundesweit festgelegt sind,

2. Erstellung und Fortschreibung von Zeit- und Arbeitsplänen,

3. Sammlung und Zusammenfassung (auch Abgleich und Abstimmung) der Arbeitsergebnisse zu den von der WRRL und den nationalen Umsetzungsvorschriften geforderten Analysen und Bestandsaufnahmen (Ist-Zustand), Zielbestimmungen (Soll-Zustand) sowie Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen einschließlich der Vorbereitung der Vorlage bzw. der Berichterstattung an die Kommission,

4. Unterstützung des Abgleichs in der internationalen Flussgebietseinheit Ems und zwischen verschiedenen Flussgebietseinheiten,

5. Einbeziehung anderer zuständiger Behörden und interessierter Stellen sowie Entwicklung gemeinsamer Strategien für die Information der Öffentlichkeit.

Weitere Einzelheiten können in der Geschäftsordnung festgelegt werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2002 S. 513.