Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch VO v. 2.7.2007 (GV. NRW. S. 214), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2007.

 

§ 6

(1) Das Landeskriminalamt ist als zentrale Stelle im Sinne des § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 POG NRW zuständig für

1. die Entgegennahme und Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz,

2. die Sammlung, Auswertung und Steuerung von Informationen über Grundstoffe nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz und über andere Produkte, die zur Herstellung und Verbreitung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können,

3. die Entgegennahme von Ersuchen, den Datenabgleich und die Auskunftserteilung im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen insbesondere nach § 29d Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit § 4 Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung sowie § 12b Atomgesetz in Verbindung mit § 5 Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung.

(2) Das Landeskriminalamt ist im Rahmen der zentralen Informationsverarbeitung, -auswertung und -steuerung zuständig für die Koordinierung

1. des Einsatzes einschließlich der Ausstattung und Ausrüstung von Spezialeinheiten und -kräften,

2. des Einsatzes von Vertrauenspersonen und verdeckt ermittelnden Polizeivollzugsbeamten anderer Länder, des Bundes oder anderer Staaten durch Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen,

3. der Anforderung von Vertrauenspersonen oder verdeckt ermittelnder Polizeivollzugsbeamten durch Polizeidienststellen anderer Länder, des Bundes oder anderer Staaten,

4. von Maßnahmen des Zeugenschutzes der Polizeibehörden des Landes oder des Bundes oder anderer Länder in Nordrhein-Westfalen,

5. von polizeiliche Maßnahmen zur Unterstützung der Suche nach Vermissten oder der Identifizierung von unbekannten Toten bei größeren Schadenslagen auch in anderen Ländern und im Ausland.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2003 S. 262, in Kraft getreten am 29. Mai 2003.

Aufgehoben durch VO v. 2.7.2007 (GV. NRW. S. 214), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2007.

Fn 2

SGV. NRW. 205

Fn 3

GV. NRW. ausgegeben am 28. Mai 2003.