Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 2
Zielsetzung

Ziel der Qualifizierung ist es, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die zukünftige Amtsausübung in der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes zu vermitteln. Die zugelassenen Beamtinnen und Beamten sollen die in der bisherigen Ausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln, damit sie den Anforderungsprofilen in der höheren Laufbahngruppe gerecht werden können.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 (GV. NRW. S. 404).