Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 10
Unterrichtung
über wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Entscheidungen

Im Rahmen der FGG Weser unterrichten die für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen obersten Landesbehörden der Länder die FGG Weser rechtzeitig über wasserwirtschaftlich bedeutsame, den Gütezustand der Weser beeinflussende Maßnahmen und wasserrechtlichen Entscheidungen, insbesondere zur Reinhaltung der Weser.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 686.