Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 23.4.2025
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§ 1
Grundsatz
Das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster erhebt Verwaltungsgebühren in entsprechender Anwendung des Gebührengesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich aus dieser Gebührenordnung nichts anderes ergibt.
In Kraft getreten am 12. September 2023 (GV. NRW. S. 1070). |
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