Historische SGV. NRW.
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§ 3
Für den Vollzug des Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetzes bei den mit öffentlichen Mitteln des Landes oder Bundes geförderten Wohnungen erhalten die Gemeinden und Kreise als zuständige Stellen einen Verwaltungskostenbeitrag von 2,50 € je Änderungsbescheid nach § 2.
GV. NRW. S. 137, in Kraft getreten am 1. Januar 2005. Rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2005 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes v. 23.5.2006 (GV. NRW. S. 219). |
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