Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 10
Änderung, Ergänzung und Aufhebung des
Regionalen Flächennutzungsplanes

Der Regionale Flächennutzungsplan kann während des Bestehens der Planungsgemeinschaft nur durch einen gemeinsamen Beschluss aller an der Planungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 506, in Kraft getreten am 26. Mai 2005.

Obsolet durch Fristablauf.