Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 6
In-Kraft-Treten, Übergangsregelungen, Überprüfung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum Amtsarzt / zur Amtsärztin (APO-Amtsarzt) vom 5. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 654), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), außer Kraft. Eine beim In-Kraft-Treten dieser Verordnung und eine bis zum In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe begonnene Weiterbildung kann bis zum 30. Juni 2007 nach der APO-Amtsarzt abgeschlossen werden. Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2008 über die Auswirkungen der Rechtsverordnung.

Die Ministerin
für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 596, in Kraft getreten am 11. Juni 2005.

Fn 2

SGV. NRW. 2122.