Historische SGV. NRW.

4 / 6

Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 4
Kommunikation per E-Mail mit den Finanzgerichten

(1) Elektronische Dokumente können den Finanzgerichten auch als Dateianhang einer E-Mail an die E-Mail-Adressen der Poststellen der Finanzgerichte mittels des Protokolls SMTP (Simple Mail Transport Protocol) übermittelt werden.

(2) Die E-Mail kann nach Maßgabe von § 5 Nr. 4 zur Übermittlung verschlüsselt und zum Zwecke der Transportsicherung zusätzlich mit einer elektronischen Signatur (Transportsignatur) versehen werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 926, in Kraft getreten am 1. Januar 2006.

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

SGV. NRW. 320.