Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.6.2023
![]() | 4 / 5 | ![]() |
§ 4
Einwilligungserklärung
Die Übermittlung des Ergebnisses des Gutachtens, die Weitergabe von Einzelergebnissen und die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten zum Zweck der Eingehung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ist bei Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst nur bei schriftlichem Vorliegen der Einwilligungserklärung nach dem Muster der Anlage 4 zulässig.
GV. NRW. S. 96, in Kraft getreten am 16. März 2006. |
|
SGV. NRW. 21260. |