Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 1
Name, Sitz und Bezirk

(1) Die Krankenkasse führt den Namen AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse und hat ihren Sitz in Düsseldorf.

(2) Der Bezirk der AOK Rheinland/Hamburg erstreckt sich auf den Landesteil Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) des Landes Nordrhein-Westfalen und auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Region Rheinland/Hamburg).

(3) Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 360, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2006.
Obsolet. Redaktioneller Hinweis:
Der aktuelle Satzungstext wird auf den Internetseiten des Satzungsgebers zur Verfügung gestellt. Die hier zur Verfügung stehende Fassung entspricht nicht dem aktuellen Stand.