Historische SGV. NRW.
36 / 47 |
§ 30
Organe der AOK Rheinland/Hamburg
Organe der AOK Rheinland/Hamburg sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Sie wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vertrauensvoll zusammen.
GV. NRW. S. 360, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
Juli 2006. |
|