Historische SGV. NRW.
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§ 8
Erstgespräch
Unmittelbar nach der Annahme von Gefangenen ist mit ihnen ein Erstgespräch zu führen, das dazu dient, ihnen erste Informationen zu erteilen, einen Eindruck von ihrer aktuellen persönlichen Situation und Verfassung zu gewinnen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.