Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
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§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
(2) Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Eintragungen im Landesschuldbuch behalten ihre Gültigkeit.
(3) Mit dem gleichen Zeitpunkt treten das Gesetz über die Errichtung eines Landesschuldbuches für Nordrhein-Westfalen vom 5. November 1948 (GV. NRW. S. 301) und die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 19. März 1949 (GV. NRW. S. 81) außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
GV. NRW. S. 721, in Kraft getreten am 1. Januar 2009. |
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