Historische SGV. NRW.

5 / 5 

Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

(2) Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie

Der Finanzminister

Der Innenminister

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 255, in Kraft getreten am 29. April 2009.
Obsolet durch Fristablauf.