Historische SGV. NRW.
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§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
(2) Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Der Finanzminister
Der Innenminister
GV. NRW. S. 255, in Kraft getreten am 29. April 2009. |