Historische SGV. NRW.
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§ 1
Errichtung der Fachhochschule für Gesundheitsberufe
(1) Zum 1. November 2009 wird die Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Nordrhein-Westfalen errichtet.
(2) Der Sitz der Fachhochschule im Sinne der Vorschriften über den Gerichtsstand ist Bochum.
GV. NRW. S. 516, in Kraft getreten am 17. Oktober 2009. |