Historische SGV. NRW.

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Obsolet.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf                                                32.319.250 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 489.