Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 4

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt.

Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt.

Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 25. September 2012 (GV. NRW. S. 410).