Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 4
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 dargestellt.
Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt.
Die Blätter der Deutschen Grundkarte sind bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.
In Kraft getreten am 25. September 2012 (GV. NRW. S. 410). |
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