Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch GFG 2014 (GV. NRW. 2013 S. 860), in Kraft getreten am 1. Januar 2014.

 

§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse

Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 7 344 815 000 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf

1. die Schlüsselmasse für Gemeinden mit                             5 764 333 000 EUR,

2. die Schlüsselmasse für Kreise mit                                     859 761 000 EUR,

3. die Schlüsselmasse für Landschaftsverbände mit            720 721 000 EUR.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2013 (GV. NRW. S. 167).

Außer Kraft getreten durch GFG 2014 v. 18. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 860), in Kraft getreten am 1. Januar 2014.