Historische SGV. NRW.

2 / 5

Obsolet durch Zeitablauf.

 

§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Integrationsamt im Jahr 2013 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2013 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und Soziales zustehenden Anteils.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 10. Januar 2015 (GV. NRW. 2015 S. 37).

Obsolet durch Zeitablauf.