Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.2.2025
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§ 4
Die der Landesregierung durch § 47 Absatz 3 Satz 1 und § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
1. über den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxiständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes und
2. zur Festsetzung von Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
werden auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.
Abschnitt 2
Eisenbahnwesen
In Kraft getreten am 4. Juli 2015 (GV. NRW. S. 504). |