Historische SGV. NRW.

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Staatsvertrag aufgehoben zum Ende des Jahres 1994 durch Kündigung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.

 

Artikel 6

(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

(3) Der Staatsvertrag gilt bis zum 31. Dezember 1992. Danach verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr zum Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer gekündigt wird.

Potsdam, den 13. März 1991

Für das Land Brandenburg

Namens des Ministerpräsidenten

Der Finanzminister

Klaus-Dieter Kühbacher

Düsseldorf, den 12. März 1991

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Finanzminister

Heinz Schleußer

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1991 S. 236, ber. S. 276.
Staatsvertrag aufgehoben zum Ende des Jahres 1994 durch Kündigung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.