Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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Artikel 14
Beitrittsklausel für die Französische Gemeinschaft

Die Vertragsunterzeichner räumen der Französischen Gemeinschaft Belgiens die Möglichkeit ein, diesem Abkommen beizutreten, sofern diese das wünscht.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.

Geschehen zu MAINZ am 8. März 1996

in vier Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Johannes Rau

Für das Land Rheinland-Pfalz

Kurt Beck

Für die Wallonische Region

Robert Collignon

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

Joseph Maraite

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1996 S. 255.