Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 28.9.2023
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Artikel 14
Beitrittsklausel für die Französische Gemeinschaft
Die Vertragsunterzeichner räumen der Französischen Gemeinschaft Belgiens die Möglichkeit ein, diesem Abkommen beizutreten, sofern diese das wünscht.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.
Geschehen zu MAINZ am 8. März 1996
in vier Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Johannes Rau
Für das Land Rheinland-Pfalz
Kurt Beck
Für die Wallonische Region
Robert Collignon
Für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Joseph Maraite
Fn 1 | GV. NW. 1996 S. 255. |