Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 7

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Sie löst die Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 21. November 2014 (GV. NRW. 2015 S. 222) ab.

Köln, den 14. Dezember 2016

Der Vorsitzende

der Landschaftsversammlung Rheinland

Prof. Dr.  W i l h e l m

Die Schriftführerin

der Landschaftsversammlung Rheinland

L u b e k

Die vorstehende Satzung wird gemäß § 6 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

- die Direktorin des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 14. Dezember 2016

Die Direktorin

des Landschaftsverbandes Rheinland

Ulrike  L u b e k

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Juli 2016 (GV. NRW. 2017 S. 235).