Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 1
Zulassungsausschuß

(1) Das Innenministerium beruft den Beamten eines Katasteramtes und dessen Vertreter im Benehmen mit dem Städtetag und dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und dessen Vertreter im Benehmen mit der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer und dessen Vertreter im Benehmen mit der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

(2) Die Mitglieder des Zulassungsausschusses sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(3) Der Zulassungsausschuß ist beschlußfähig bei Anwesenheit des Vorsitzenden oder seines Vertreters sowie dreier weiterer Mitglieder. Es können zwei Zulassungsausschüsse in der Zusammensetzung des § 22 Abs. 2 ÖbVermIng BO NW gebildet werden.

(4) Die Prüfungen und Beratungen des Zulassungsausschusses sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann widerruflich einen Vertreter einer Zulassungsbehörde und einen Hochschullehrer, der eines der im Stoffplan genannten Gebiete lehrt (Anlage 2), als Zuhörer bei der mündlichen Prüfung außerhalb der Beratungen zulassen. (Anlage 2)

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. S. 107; geändert durch Artikel 126 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306), in Kraft getreten am 28. April 2005; Artikel 12 der VO vom 3. November 2009 (GV. NRW. S. 561), in Kraft getreten am 21. November 2009; VO vom 15. März 2010 (GV. NRW. S. 209), in Kraft getreten am 31. März 2010.

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

SGV. NW. 7134.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 8. April 1993.

Fn 4

§ 12 neu gefasst durch Artikel 126 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306); in Kraft getreten am 28. April 2005; zuletzt geändert durch VO vom 15. März 2010 (GV. NRW. S. 209), in Kraft getreten am 31. März 2010.

Fn 5

§ 6 geändert durch VO vom 15. März 2010 (GV. NRW. S. 209), in Kraft getreten am 31. März 2010.