Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 1

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Sickerung Michelbach" der Gemeinde Allendorf im Dillkreis, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkung Würgendorf, Kreis Siegen, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Darmstadt. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1976 S. 401.

Fn2

SGV. NW. 77.