Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
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§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Uchtorf" im Bereich der Stadt Rinteln und der nordrhein-westfälischen Gemeinde Extertal, Kreis Lippe, ist die Bezirksregierung Hannover. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten Detmold, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.
GV. NW. 1986 S. 46. |
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SGV. NW. 77. |