Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 10. Januar 2019 (GV. NRW. S. 20), in Kraft getreten am 5. Februar 2019.

 

§ 6

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28. April 2015 (GV. NRW. S. 482) außer Kraft.

Köln, den 30. Juni 2017

Der Vorsitzende

der Landschaftsversammlung Rheinland

Prof. Dr. W i l h e l m

Die Schriftführerin

der Landschaftsversammlung Rheinland

L u b e k

Die vorstehende Satzung über die Förderung der Inklusion in allgemeinen Schulen im Gebiet des Rheinlandes durch den Landschaftsverband Rheinland wird gemäß § 6 Absatz 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Absatz 3 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

- die Direktorin des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 30. Juni 2017

Die Direktorin

des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 28. September 2017 (GV. NRW. S. 763).
Aufgehoben durch Satzung vom 10. Januar 2019 (GV. NRW. S. 20), in Kraft getreten am 5. Februar 2019.