Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.12.2024
15 / 37 |
§ 15
Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich
Die Hochschule verfügt über Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen, die auf der Ebene des Studiengangs umgesetzt werden.
In Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 (GV. NRW. S. 98). |