Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Gegenstand der Verordnung

Um eindeutige Straßenbezeichnungen sicherzustellen, sind im Rahmen der Führung von Straßenverzeichnissen Straßenschlüssel zu vergeben.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. September 2018 (GV. NRW. S. 462).