Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 2

Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung sind die Einnahmen des LWL-Inklusionsamts Arbeit im Haushaltsjahr 2018 bis zum 31. August 2018 aus den Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gemäß § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern für das Jahr 2018 abzüglich der Abführung an den Ausgleichsfonds gemäß § 160 Absatz 6 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch.

Fußnoten:

Fn 1

(GV. NRW. 2019 S. 36)