Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
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§ 1
(1) Die Gemeinden Roetgen, Rott und Zweifall, Landkreis Monschau, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Roetgen.
(2) Das Amt Roetgen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Roetgen.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 110. |