Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.3.2023
![]() | 2 / 29 | ![]() |
§ 2
Bewerbung
(1) Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind bei dem für Naturschutz zuständigen Ministerium (Ministerium) einzureichen.
(2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf,
2. eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Hochschulreife,
3. Kopien der Prüfungszeugnisse des nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 vorgeschriebenen Studiums mit Nachweis der Einzelleistungen und Einzelprüfungen sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,
4. Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade und
5. Kopien der Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.
In Kraft getreten am 7. Februar 2019 (GV. NRW. S. 42). |