Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 15.3.2023

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§ 2
Bewerbung

(1) Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind bei dem für Naturschutz zuständigen Ministerium (Ministerium) einzureichen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Hochschulreife,

3. Kopien der Prüfungszeugnisse des nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 vorgeschriebenen Studiums mit Nachweis der Einzelleistungen und Einzelprüfungen sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,

4. Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade und

5. Kopien der Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 7. Februar 2019 (GV. NRW. S. 42).