Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.12.2023
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§ 3
(1) Die Gemeinden Hau - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Louisendorf, Schneppenbaum - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Till-Moyland (Amt Till) sowie die Gemeinde Huisberden (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Bedburg-Hau.
(2) In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert:
Gemarkung Reichswalde
Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2,
Flur 7 Nr. 9, 10 und 12,
Flur 8 bis 11 ganz.
(3) Das Amt Till wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Bedburg-Hau.
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 160. |