Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 1

(1) Die Gemeinden Wigbold Schöppingen, Kirchspiel Schöppingen und Eggerode, Landkreis Ahaus, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Schöppingen.

(2) Das Amt Schöppingen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Schöppingen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 232.