Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 1.10.2024

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§ 1

(1) Die Gemeinden Hellenthal, Hollerath, Udenbreth und Losheim (Amt Hellenthal) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hellenthal.

(2) Das Amt Hellenthal wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hellenthal.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 383.