Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.10.2024
7 / 13 |
§ 7
(1) Die Gemeinden Golbach, Kall, Keldenich, Sistig, Sötenich, Urft, Wahlen und Wallenthal werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kall.
(2) Das Amt Kall wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Kall ist die Gemeinde Kall.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften
Fn1 | GV. NW. 1969 S. 383. |