Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Verordnung vom 26. Juli 2016 (GV. NRW. S. 654), in Kraft getreten am 11. August 2016.

 

§ 20
Häusliche Prüfungsarbeit

(1) Der Bergreferendar hat in der häuslichen Prüfungsarbeit ein Thema aus der bergbehördlichen Praxis, und zwar aus einem technisch-wirtschaftlichen Gebiet oder einem Gebiet der Grubensicherheit oder des Umweltschutzes oder einem staatswissenschaftlichen Gebiet zu behandeln.

(2) Die häusliche Prüfungsarbeit ist innerhalb von acht Wochen seit Aushändigung des Themas der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Die Frist wird durch Aufgabe bei einem Postamt gewahrt. Am Schluß der Arbeit hat der Bergreferendar zu versichern, daß er sie ohne fremde Hilfe angefertigt und sich dabei anderer als der von ihm angegebenen Hilfsmittel nicht bedient hat.

(3) Auf Antrag des Bergreferendars kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Frist verlängern, sofern der Bergreferendar ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Fertigstellung der Arbeit verhindert ist.

(4) Reicht der Bergreferendar die häusliche Prüfungsarbeit nicht rechtzeitig ein oder wird die Arbeit mit der Note ,,ungenügend" bewertet, so ist er von den Aufsichtsarbeiten und der mündlichen Prüfung ausgeschlossen; die Prüfung gilt als nicht bestanden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1985 S. 630; geändert durch Artikel 42 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005; Artikel 29 (Zweiter Teil) des Gesetzes v. 3.5.2005 (GV. NRW. S. 498), in Kraft getreten am 26. Mai 2005.
Aufgehoben durch Verordnung vom 26. Juli 2016 (GV. NRW. S. 654), in Kraft getreten am 11. August 2016.

Fn 2

SGV. NW. 2030.

Fn 3

§ 28 Abs. 1 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.

Fn 4

§ 29 Überschrift neu gefasst und Satz 2 angefügt durch Artikel 42 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274); in Kraft getreten am 28. April 2005.

Fn 5

§ 2 Abs. 2 geändert durch Artikel 29 (Zweiter Teil) des Gesetzes v. 3.5.2005 (GV. NRW. S. 498); in Kraft getreten am 26. Mai 2005.